Die Berücksichtigung des Schutzes kritischer Infrastrukturen in der Raumplanung : zum Stellenwert des KRITIS-Grundsatzes im Raumordnungsgesetz

  • Critical infrastructure protection and spatial planning : on the relevance of the CIP principle in the Federal Spatial Planning Act

Riegel, Christoph; Vallée, Dirk (Thesis advisor); Tietz, Hans-Peter (Thesis advisor)

Aachen : Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr, RWTH Aachen University (2015)
Buch, Doktorarbeit

In: Berichte des Instituts für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen 59
Seite(n)/Artikel-Nr.: XVIII, 215 S. : Ill., graph. Darst., Kt.

Zugl.: Aachen, Techn. Hochsch., Diss., 2015

Kurzfassung

Wirtschaft und Gesellschaft sind in der globalisierten Welt zunehmend von der zuverlässigen Verfügbarkeit essenzieller Güter und Dienstleistungen abhängig, die durch technische und sozioökonomische Infrastrukturen bereitgestellt werden. Zu Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) werden diese, weil Störungen oder Ausfälle zu schwerwiegenden Versorgungsengpässen führen können - bis hin zu einer Gefährdung der inneren Sicherheit: Infrastrukturausfälle an wenigen, besonders relevanten Punkten können einschneidende Konsequenzen für Menschen und Organisationen haben, die nicht nur am Ort des Infrastrukturausfalls selbst, sondern auch räumlich weit davon entfernt spürbar sind. Die Risiken solcher Ereignisse verändern sich in dem Maße, wie sich die Kritikalität (d.h. systemische und gesellschaftliche Relevanz eine Infrastruktur oder Komponente), Gefährdung (durch Natur- und Technikgefahren sowie mutwillige Handlungen), die Anfälligkeit (durch bauliche oder organisatorische Schwachstellen sowie Interdependenzen) und die Bewältigungskapazität (u.a. durch Pufferkapazitäten, Rückfallebenen und Notfallpläne) wandeln. Bei der Planung technischer und sozialer Infrastrukturen müssen neben den infrastrukturspezifischen Gesichtspunkten künftig diese räumlichen Risiken verstärkt berücksichtigt werden, wobei Maßnahmen zu deren Schutz bzw. zur Steigerung der Resilienz in Bereichen prioritär sind, in denen besonders bedeutsame (kritische) Infrastrukturen bzw. Infrastrukturkomponenten auf engem Raum konzentriert sind. Damit zeigt sich ein in dieser Form bisher nicht gegebener Bedarf, Belange des Bevölkerungsschutzes (d.h. des Schutzes Kritischer Infrastruktur) zum Gegenstand raumplanerischer Erwägungen zu machen. Das Raumordnungsgesetz in der Fassung von 2008 fordert im Katalog der bundesgesetzlichen Grundsätze des § 2 Abs. 2 die überörtliche räumliche Gesamtplanung bereits auf, dem Schutz Kritischer Infrastruktur Rechnung zu tragen. Wie alle bundesgesetzlichen Grundsätze ist auch der KRITIS-Grundsatz im Sinne der Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung anzuwenden und durch Festlegungen in Raumordnungsplänen zu konkretisieren, soweit dies erforderlich ist. Bislang hat der KRITIS-Grundsatz in der Regionalplanung jedoch kaum Beachtung gefunden. Der Grund hierfür ist die von Wissenschaft und Planungspraxis bisher nicht beantwortete Frage, wie mit dem KRITIS-Grundsatz umgegangen werden kann und soll. Es wird somit Fakten- und Methodenwissen benötigt, um das Konzept "Schutz Kritischer Infrastruktur" für die Raumplanung zu operationalisieren. In der vorliegenden Dissertation werden zunächst die wesentlichen Definitionen und Erklärungsmodelle des Konzepts "Schutz Kritischer Infrastruktur" aufgearbeitet. Anschließend werden Bezugs- und Ansatzpunkte der Übertragung des KRITIS-Konzepts in den Kontext der Raumplanung identifiziert. Mithilfe einer Plananalyse und einer Befragung der Träger der Regionalplanung in Deutschland wird die Praxisrelevanz des KRITIS-Grundsatzes eruiert. Schließlich wird ein Modellansatz entwickelt, der eine Kartierung der räumlichen Kritikalität raumbedeutsamer Infrastrukturen ermöglicht und damit einen Weg zur Erstellung geeigneter, konkretisierender Informationsgrundlagen für die Regionalplanung zum Einsatz in der Raumbeobachtung, in Raumordnungsverfahren oder in Regionalplänen aufzeigt.

Einrichtungen

  • Lehrstuhl und Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr [313310]

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