Fachliche Stellungnahme zu Auswirkungen umweltbedingter Verkehrsbeschränkungen in Kommunen für den BW-IHK-Tag
Ausgangslage:
Integrierte Lagen und Innenstädte sollen viele Funktionen des täglichen Lebens erfüllen: Wohnen, Arbeiten, Kultur und Einkaufen in einer stadtverträglichen Mischung. Aufgrund der Nutzungskonzentration tragen die Städte so aber auch bedeutend zu Emissionen in Form von Lärm, Abgasen und Klimagasen bei. Dabei ist der motorisierte Individualverkehr (MIV) Gegenstand vieler Kontoversen, beansprucht dieser doch einen großen Teil des knappen öffentlichen Raumes in den vielerorts engen Stadtkernen und ist Emittent von Treibhausgasen, Schadstoffen und Lärm. Um auch künftig als Lebens-, Arbeits- und Produktionsstandorte bestehen zu können müssen Städte und Kommunen hohe Umweltstandards - v.a. die EU-Luftqualitätsrichtlinie und die EU-Umgebungslärmrichtlinie - nicht nur beachten, sondern es bedarf im Sinne einer zukunftsfähigen und lebenswerten (Stadt-) Region weitergehender Ansätze, die geforderten Werte zu übertreffen. Dies erfordert innovative, weitergehende Ansätze der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung.
Als Träger öffentlicher Belange und als politisches Organ der Wirtschaft befasst sich der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHKT) derzeit mit Erfordernissen und Konsequenzen der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung in den Kommunen des Landes aufgrund der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG - Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft in Europa - sowie der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. In Baden-Württemberg liegen, v.a. aufgrund von Überschreitungen des EU-Kurzzeitgrenzwertes für Feinstaub, Luftreinhalte-/ Aktionspläne für betroffene Städte vor bzw. befinden sich momentan im Entwurf. Generelle Verkehrsbeschränkungen und –verbote in städtischen Räumen sind aus der Sicht des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages jedoch häufig unverhältnismäßig. So können Beschränkungen und Einfahrverbote zu besonderen Härten führen, wenn die Erreichbarkeit wesentlicher Einrichtungen – ob aus Kundensicht oder aus Sicht des Wirtschaftsverkehrs - nicht gewährleistet werden kann. Alternativ schlägt der BWIHKT Maßnahmen wie eine schnellstmögliche Flottenerneuerung auf die Euro 6/VI-Schadstoffstufe vor.
Projektziel und -inhalt:
Der BWIHKT hat das ISB mit einer fachlichen Stellungnahme zu Auswirkungen umweltbedingter Verkehrsbeschränkungen in Kommunen beauftragt. Das Projekt stellt Maßnahmen zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffemissionen synoptisch dar und beschreibt diese hinsichtlich ihrer Wirkungsweise und Wirksamkeit auf Umwelt und Mensch. Dieses bildet die Basis zur Beurteilung verkehrlicher und wirtschaftlichen Folgen häufig ergriffener und diskutierter Maßnahmen für verschiedene Wirtschaftszweige (u.a. Transportgewerbe, Einzelhandel und andere Branchen) sowie anhand personenbezogener, räumlicher oder anderer Kontexte (z.B. Pendler, Erreichbarkeit von Innenstädten und Gewerbegebieten, Urbanität in Kommunen).
Ferner soll die Wirksamkeit alternativer, stadt- und wirtschaftsverträglicher Maßnahmen zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffemissionen – z.B. Mobilitätsmanagement, City-Logistik – beschrieben werden und darauf aufbauend v.a. die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenbündeln bewertet werden. Zur Beschreibung verkehrlicher und wirtschaftlicher Folgen sowie der Wirksamkeit aktuell diskutierter Maßnahmen wird dargestellt, welche Anforderungen an die Lärm- und Luftqualität heute in Deutschland bestehen. Ferner wird dargestellt, wie das Beurteilungsregime ist und welche Maßnahmen bei Grenzwertüberschreitungen ergriffen werden, um eine Reduktion externer Effekte - Lärm, Luftschadstoffe – und somit lebenswerte Lebensräume zu erreichen und zugleich Einschränkungen für Handel und Wirtschaft zu minimieren.
Projektdauer:
07/2016 – 12/2016